Kfz-Gutachten und Kfz-Bewertungen vom unabhängigen Sachverständigen

 

Thorsten

Kfz-Gutachten und Kfz-Bewertungen im Raum Coesfeld und Raum Köln

 

Nach einem Verkehrsunfall oder wenn Ihnen jemand einfach nur in Ihr Fahrzeug gefahren ist, ohne dass Sie schuldhaft daran beteiligt waren (z. B. der typische Parkplatz- bzw. Einparkschaden), stellt sich immer die Frage, wie hoch ist der Schaden und was muss ich jetzt tun? In diesen Situationen biete ich Ihnen die nötigte Hilfestellung, die Schadenhöhe und Schadenart festzustellen.

Oder Sie wollen ein Auto kaufen, aber Sie wissen gar nicht, worauf Sie achten sollen und ob das Auto überhaupt dem Wert des Kaufpreises entspricht? Auch hier biete ich Hilfestellungen, damit Sie ein gutes Gefühl bei Ihrer Investition bekommen.

Daher ist es wichtig, auf einen erfahrenen und unabhängigen Fachmann zurückgreifen zu können. Als vom Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter e.V. geprüfter Sachverständiger für Kraftfahrzeugtechnik und Elektromobilität, nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung im Bereich Kraftfahrzeugtechnik, erstelle ich Ihnen ein professionelles und unabhängiges Schadengutachten zur Beweissicherung der Schäden an Ihrem Fahrzeug. Weiterhin erstelle ich Wertermittlungen über Kraftfahrzeuge oder prüfe den Zustand von Fahrzeugen vor dem Kauf.

 

ÖFFENTLICHE BESTELLUNG UND ZERTIFIZIERUNG NACH ISO/IEC 17024 SIND GLEICHWERTIG

Die Gleichwertigkeit von öffentlicher Bestellung und Zertifizierung nach DIN ISO 17024 ist seit 2017 nun auch gerichtlich untermauert.

Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob das Gericht einen Gutachter hinzuziehen kann, der zwar nicht öffentlich bestellt, jedoch nach 17024 zertifiziert ist.

In seinem Urteil betonte das Gericht, dass die Zertifizierung nach DIN ISO 17024 einen Nachweis der Sachkunde darstellt und somit der öffentlichen Bestellung in nichts nachstehe. Der Antrag, einen Sachverständigen nicht anzuerkennen, weil er nicht öffentlich bestellt ist, wurde zurückgewiesen.

In seiner Argumentation folgerte das Gericht, dass eine fehlende öffentliche Bestellung kein Hinweis auf eine fehlende Sachkunde sei und dass ferner jedes Gericht frei in der Benennung eines geeigneten Sachverständigen sei. Laut Vorschrift in Paragraph 404 Abs.2 ZPO sei zwar ein öffentlich bestellter Sachverständiger vorzuziehen - allerdings handle es sich hierbei nur um eine Ordnungsvorschrift.

Die Beschwerde des Antragstellers gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Verweis auf die ZPO als nicht zulässig erklärt. Laut ZPO erfolgt die Bestimmung des Sachverständigen durch das Gericht und diese Entscheidung sei nicht anfechtbar. (ZPO 245 §404 Abs. 1 und § 490 Abs. 2). Die Entscheidung des Landgerichts Hechingen 1 OH 19/15 vom 19.07.2017 wurde somit bestätigt.

Für Sie als nach DIN ISO 17024 zertifizierter Sachverständiger bedeutet dieses Urteil, dass Sie bezüglich der Anerkennung Ihrer Qualifikation einem öffentlich bestellten Sachverständigen in jeder Hinsicht gleichzusetzen sind.

   

Rufen Sie mich gerne an, um Ihre Schaden- bzw. Kaufsituation einzuschätzen gerne an. Ich freue mich, Sie kompetent und neutral beraten zu dürfen.